Allgemeine Geschäftsbedingungen

Expandio e.U, Mariahilferstraße 36/6, 1070 Wien

(Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Content, Fotografie und Film (B.) und Besondere Bestimmungen für Mitarbeitergewinnung (C.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten (D.), Besondere Bestimmungen für Beratung und Community (E.)).

A. GENERELLE BESTIMMUNGEN

I.  GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Expandio e.U. Matthias Harreither, Mariahilferstraße 36/6, 1070 Wien, Österreich (nachfolgend: „Expandio“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber durch Expandio. 
  2. Expandio berät Maschinenbauer, Anlagenbauer und sonstige technische Betriebe, in der Bewerber- und Kundengewinnung durch den Einsatz von digitalen Medien und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„).
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen Expandio und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  7. Rechte, die Expandio nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.
  8. Wir richten uns mit unseren Angeboten, Dienstleistungen & Produkten ausschließlich an Unternehmer und schließen damit Verbraucher explizit aus.
  9. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
  10. Durch die Nutzung der Webseite https://expandio.at/ oder der Buchung einer der darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte erkennt der Kunde die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und dem Anbieter als verbindlich an.

II.   RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Texten, Strategien und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben. Sie dürfen ferner von Dritten und/oder dem Auftraggeber nicht anderweitig verwendet werden.
  3. Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

III.  VERTRAGSSCHLUSS

  1. Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein Angebot. Dieses Angebot ist, sofern sich aus ihm nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung nach Maßgabe von Abs. 3 oder unserer Leistungserbringung nach Maßgabe von Abs. 4 zustande.
  3. Zur Annahme eines vom Auftraggeber unterbreiteten Angebots durch Auftragsbestätigung sind wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Zugang des Angebots bei uns berechtigt.
  4. Der Vertragsschluss kommt durch unsere Leistungserbringung zustande, sofern wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mit der Leistungserbringung begonnen haben und der Auftraggeber hiervon Kenntnis erlangt hat.

IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG, RECHTSMÄNGEL

  1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere dem Angebot.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter diesbezüglich auf dem Gebiet der Republik Österreich keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet Expandio nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
  4. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von Expandio geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.

V.  LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
  2. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
  3. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.
  4. Expandio steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
  5. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. Expandio wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch Expandio zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an Expandio auswirken.
  6. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. IX. Haftung. 

VI. ABNAHMEFIKTION, VERGÜTUNG

  1. Im Falle einer Abnahme ist unsere Vergütung bei Abnahme zur Zahlung fällig. Eine Abnahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Verwendung unserer Leistungen erfolgen.
  2. Unsere Leistungen oder Teilleistungen gelten auch als abgenommen, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung oder Teilleistung eine angemessene Frist zur (Teil-)Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

VII. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von Expandio in Wien zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Expandio darf eine Anzahlung verlangen. Diese ist mit Annahme des Angebotes zur Zahlung fällig, mit den Zahlungskonditionen der zugehörigen, an den Auftraggeber übermittelten Rechnung.
  4. Fahrtkosten von Expandio und seinen Mitarbeitern und etwaigen Subunternehmern werden mit 0,50 EUR/km abgerechnet. Etwaige Übernachtungskosten werden nach vorheriger Abstimmung ebenfalls vom Auftraggeber übernommen.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
  6. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  7. Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.

VIII. TERMINE

  1. Art und Zeitpunkt der Leistungserbringung sowie jegliche sonstige Frist- und Terminabsprachen sind im Angebot schriftlich festzuhalten. Expandio bemüht sich unter Einhaltung der gebotenen Sorgfaltspflichten, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten. Terminabsprachen gelten auch wenn Sie schriftlich (zB E-Mail) nachträglich hinzugefügt und von der jeweils anderen Partei ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
  2. Die Nichteinhaltung von Fristen und/oder Terminen berechtigt den Aufraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Expandio eine angemessene, mindestens aber 14-tägige Nachfrist gewährt hat, die mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Expandio zu laufen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Aufraggeber vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Expandio und ist laut Pkt IX.1 begrenzt.
  3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen durch Drittleistungen – entbinden Expandio jedenfalls von der Einhaltung der vereinbarten Fristen und/oder Termine. Gleiches gilt, wenn der Aufraggeber mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Mitwirkungspflichten nach Pkt X im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

IX.  HAFTUNG

  1. Expandio leistet – außer im Fall von Personenschäden, Tod oder im Falle der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes – nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeten Schäden Schadenersatz. Die Haftung von Expandio ist überdies der Höhe nach insgesamt mit 50% des Gesamtentgeltes des jeweiligen Angebotes exklusive Steuern und Umsatzsteuer begrenzt. Der Beweis dafür, dass Schäden von Expandio vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, obliegt dem Auftraggeber.
  2. Expandio übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  3. Der Auftraggeber hat sämtliche von Expandio nicht schriftlich anerkannte Schadenersatzansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen
  5. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.

X. MITWIRKLUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber wird Expandio bei Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und dabei insbesondere alle Informationen zur Verfügung stellen.
  2. Der Auftraggeber wird Expandio Zugang zu Servern, Webseiten, Social Media Konten etc. gewähren.

XI. GEHEIMHALTUNG

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.
  2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen,
  5. die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
    • die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch Expandio bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
    • die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
    • die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
    • die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
    • die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

XII. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.

XIII. ABTRETUNGSVERBOT

  1. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  2. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung.

XIV.  DATENSCHUTZ

  1. Wir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen werden.

XV. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Wien.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von Expandio in Wien, Österreich, zuständige Gericht.
  3. Expandio ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) vereinbart. Die Vertrags-, Bestell-, Beschwerde- und Geschäftssprache ist Deutsch. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

XVI. SCHRIFTFORM

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

XVII. SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
  2. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.
  3. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MITARBEITERGEWINNUNG

Für Mitarbeitergewinnung durch Expandio gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., C., D. und E. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber.
  2. Expandio schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche.

II. LEISTUNGEN VON EXPANDIO

  1. Expandio wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen unterstützen.
  2. Expandio wird für den Auftraggeber Stellenanzeigen in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, LinkedIn, Xing etc. schalten.
  3. Expandio wird für den Auftraggeber Werbekonten in den sozialen Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen.
  4. Expandio wird für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen und online stellen.
  5. Expandio wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten. 

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber stellt Expandio eigenverantwortlich den Inhalt der Stellenanzeige zur Verfügung. Die Auswahl der Inhalte der Anzeigen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Expandio wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
  2. Der Auftraggeber wird von Expandio gestaltete Anzeigen zur Veröffentlichung freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von Expandio abzunehmen. Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der Frist als abgenommen.
  3. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere: Ansehen des Onboardings, ausgefüllter Fragebogen für die Bewerber- und Unternehmensanalyse, Zugriff auf den Facebook Business Manager, Bereitstellen von vorhandenem Bild- und Filmmaterial.

IV. VERGÜTUNG

  1. Der Auftraggeber hat eine Einrichtungsgebühr für die Erstellung und Einrichtung der Stellenanzeige in den sozialen Netzwerken zu zahlen.
  2. Der Auftraggeber zahlt Expandio eine monatliche Gebühr. Die Gebühr ist, falls nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, zum 15. eines Monats zur Zahlung fällig.
  3. Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote und werden nicht von uns verauslagt.

V. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER

 

Expandio ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Expandio haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

VI. DAUER, KÜNDIGUNG

  1. Das Vertragsverhältnis wird für eine Mindestdauer von drei Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um die initiale Laufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht binnen vier Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit von einer Partei gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Einlangen der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei maßgeblich.
  2. Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz schriftlicher Mahnung und unter angemessener Nachfristsetzung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis verletzt.
  3. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, der in der Sphäre des Auftraggebers liegt, sowie bei einer unberechtigten Auflösung durch den Aufraggeber hat Expandio ohne Abzug Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen bis zum nächstfolgenden ordentlichen Kündigungszeitpunkt bzw des vereinbarten Gesamtbetrages.

VII. EIGENTUMSRECHT, NAMENSNENNUNG UND URHEBERSCHUTZ

  1. Der Auftraggeber anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs- und Bearbeitungsrechte an allen im Vertragsverhältnis festgelegten und dem Auftraggeber überlassenen geistigen Leistungen (zB Konzepte, Skizzen, Grafiken, Landingpages, Bewerberfunnel, Vorentwürfe) ausschließlich Expandio zustehen. Der Auftraggeber hat an den geistigen Leistungen lediglich die im Vertragsverhältnis und diesen AGB festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich Expandio ausdrücklich vor.
  2. Sofern zwischen den Parteien nicht explizit abweichend schriftlich vereinbart, erwirbt der Auftraggeber durch Zahlung der vereinbarten Vergütung nur das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht die urheberrechtlich geschützten Leistungen (ausgenommen Leads gemäß Pkt VII.3) im vertraglich vereinbarten Umfang sowie dem darin festgelegten inhaltlichem Zweck, Ort und der darin vereinbarten Dauer zu nutzen („Nutzungsbewilligung“). Jedwede weitergehende Nutzung, Verwertung, Bearbeitung und/oder Weitergabe ist dem Auftraggeber untersagt. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Expandio setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Expandio dafür in Rechnung gestellten Vergütung voraus.
  3. Innerhalb der ersten drei Monate nach Generierung der Leads (zB Bewerberkontakte), hat der Auftraggeber das ausschließliche Recht, die Leads zu nutzen. Expandio erwirbt an den Leads die ausschließlichen Rechte, sofern der Auftraggeber innerhalb der ersten drei Monate auf die Nutzung der Leads verzichtet (E-Mail ausreichend), jedenfalls aber nach Ablauf von drei Monaten nach Generierung.
  4. Änderungen und sonstige Bearbeitungen von geistigen Leistungen von Expandio sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Expandio zulässig.
  5. Der Auftraggeber gestattet Expandio am Ende der ersten Seite, sowie auf der Dankeseite als Urheber des Bewerberprozesses zu nennen.

VIII. HAFTUNG

  1. Expandio haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  2. Expandio trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche.
  3. Expandio haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder für die Sperrung eines Werbekontos durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes.

IX. NACH VERTRAGSBEENDIGUNG

Expandio wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages, Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern Sie nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt haben.

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR CONTENT, FOTOGRAFIE UND FILM

Für die Content-Gestaltung (z.B. Grafiken) und die Erstellung von Fotografien und Filme durch Expandio gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B., D. und E. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN

Ergänzend zur Webseitenerstellung oder zur Mitarbeitergewinnung gestaltet Expandio auch den Content der Webseite für den Auftraggeber und erstellt Fotografien und Recruiting- oder Imagefilme für den Auftraggeber.

II. ERSTELLUNG VON TEXTEN UND GRAFIKEN

  1. Expandio erstellt für den Auftraggeber Texte und Grafiken, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Die Inhalte der Texte werden vom Auftraggeber festgelegt.
  2. Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug der Texte und Grafiken. Der Auftraggeber hat diesen Korrekturabzug zur Veröffentlichung freizugeben. Der Auftraggeber darf zwei Mal die Korrektur der Texte und Grafiken verlangen. Weitere Änderungen darüber hinaus sind kostenpflichtig.
  3. Expandio haftet nicht für Fehler im Text, die bereits im Korrekturabzug vorhanden waren und vom Auftraggeber nicht gerügt wurden.

III. FOTOGRAFIEN UND FILME

  1. Expandio führt Foto- und Videokampagnen zur Erstellung von Fotografien und Videos für den Auftraggeber durch.
  2. Der Auftraggeber teilt Expandio mit, welche Anforderungen die Fotografien zu erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass Expandio kreative Freiheit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von Expandio zu entnehmen.
  3. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung findet jedoch nicht statt. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
  4. Expandio wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen.
  5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. Expandio haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im Innenverhältnis freigestellt.
  6. Expandio räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die von Expandio für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialen zu nutzen. Die Rohdaten verbleiben bei Expandio und müssen nicht herausgegeben werden.

III. SUBUNTERNEHMER, DRITTDIENSTLEISTER

  1. Expandio ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Expandio haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
  2. Der Auftraggeber wird bei Einschaltung von Drittdienstleistern Vertragspartei gegenüber dem weiteren Dienstleister. Expandio ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt, sondern vermittelt ausschließlich die Kontakte von Drittdienstleistern.

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG

Für die Erstellung von Webseiten durch Expandio gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B., C und E.  folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Webseite.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag.

II. LEISTUNGEN VON EXPANDIO

  1. Maßgeblich für den Leistungsumfang der von Expandio zu erstellenden Webseite ist unser Angebot.
  2. Expandio wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite betriebsbereit auf dem Server des Auftraggebers installieren, so dass der Online-Zugriff für jedermann möglich ist.
  3. Mit der Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber die Zugangsdaten für den Administratorenbereich der Webseite.
  4. Expandio wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist bekannt, dass Expandio keine Rechtsdienstleistungen übernehmen darf.
  5. Expandio ist nicht verpflichtet, die erstelle Webseite zu warten und zu pflegen. Der Auftraggeber kann aber mit Expandio einen gesonderten Pflege-und Wartungsvertrag abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.

III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber stellt Expandio eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. Expandio ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Stellt der Aufraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf Expandio unter Beachtung von Rechten Dritter selbst Grafiken verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter versehen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Impressum und Datenschutzerklärungen.
  3. Die in Ziff. 1 und 2 umschriebenen Daten werden Expandio in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Webseite nicht geltendes Recht verletzen. Der Auftraggeber wird Expandio im Falle von Abmahnungen unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen.

IV. ABNAHME

Liegen keine erheblichen Mängel vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die fertig gestellte Webseite in vertragsgemäßem Zustand erstellt worden ist (Abnahme). Die Webseite gilt auch als abgenommen, wenn Expandio dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG

  1. Expandio räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von Expandio für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiliger Entstehung.
  2. Der Auftraggeber wird Expandio im Impressum der Webseite und in der Fußzeile als Urheber der Webseite nennen.

VI. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Webseite, sowie für die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Expandio ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung im Voraus zu verlangen.
  2. Mit dieser Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Webseite vollständig abgegolten.
  3. Der in Ziff. 1 genannte Festpreis wird mit der vollständigen Abnahme der fehlerfreien Webseite fällig.

VII. GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN

  1. Expandio gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Expandio übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer.
  2. Expandio erbringt die Gewährleistung durch nach eigener Wahl. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des auf Kosten von Expandio ausführen lassen. Diese Kosten sind jedoch beschränkt mit maximal 30% des Pauschalbetrages im Angebot.
  3. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung innerhalb von sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Regelungen.
  4. Expandio haftet nicht für Hackerangriffe auf die Webseite des Auftraggebers.
  5. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Auftraggeber. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

VIII. SUBUNTERNEHMER

Expandio ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. Expandio haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

IX. RECHTE DRITTER

Expandio steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit Expandio für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Technologien oder Software benutzt, sichert Expandio zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in Ziff. V. genannten Rechte an der Basistechnologie und der von Expandio im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software berechtigt zu sein.

X.  KÜNDIGUNG

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist Expandio berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

XI. WARTUNGSVERTRÄGE

  1. Die Parteien können einen Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite des Auftraggebers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Anspruch.
  2. Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird Expandio sich darum kümmern, dass die Webseite erreichbar ist und die Webseite nach den Wünschen des Auftraggebers aktualisiert wird. Für technische Störungen, auf die Expandio keinen Einfluss hat, wird keine Verantwortung übernommen.
  3. Sofern die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart haben, hat der Auftraggeber pro Monat eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird zu Beginn des Jahres im Voraus abgerechnet.
  4. Wartungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

E. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR BERATUNG UND COMMUNITY

Für die Beratung durch Expandio und die Teilnahme an der Community gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B., C. und D. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand des diesen AGB zugrunde liegenden Vertrages ist die Beratung im Bereich Online-Marketing, Unternehmensentwicklung  & der Persönlichkeitsentwicklung. Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung an Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – multimedial, videobasiert, telefonisch und auch stationär. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten. Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder Angebotsbestätigung.

  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Expandio auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von uns nicht geschuldet wird.

  3. Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.

  4. Ein Vertragsschluss kann auf verschiedene Weisen zustande kommen. Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Der Kunde kann auch ein vom Anbieter erstelltes und per E-Mail, SalesPower.io, Fax oder Brief versandtes Vertragsangebot in Textform bestätigen oder unterschreiben und per E-Mail, SalesPower.io, Fax oder Brief zurücksenden. Ebenso kann ein Vertragsschluss durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch fernmündliche Bestätigung zustande kommen. Vertragsschlüsse können auch mündlich oder auf andere vereinbarte Weise erfolgen. Zudem kann ein Vertragsschluss zustande kommen, wenn der Kunde nach Auswahl eines Produkts oder Pakets im Webshop des Anbieters und Weiterleitung auf den Zahlungsabwicklungsdienstleister https://www.copecart.com/ die dort zum Abschluss des Vertrages notwendigen Schritte durchläuft. Der Vertragsschluss auf CopeCart kommt nach Eingabe der persönlichen Daten und Zahlungsdaten durch Klick auf den Button „jetzt kostenpflichtig bestellen“ zustande. Für Bestellungen über CopeCart gelten die AGB von CopeCart: https://www.copecart.com/agb/

  5. Mit der Annahme des Angebots bzw. Zahlung der Rechnung auf Abschluss eines Vertrages bestätigt der Kunde den Erhalt eines Hinweises auf die Gültigkeit dieser AGB sowie der vor der Beauftragung bereitgestellten Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser AGB.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen. Der Anbieter wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

  7. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch im Rahmen der Vertragsanbahnung – behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

  8. Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.

  9. Der Anbieter erbringt für Unternehmer individualisierte und standardisierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.

II. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Bei Bestellungen über CopeCart gelten bezüglich der Zahlungsmittel und -bedingungen die dort vorgegebenen Bedingungen, einzusehen unter: https://www.copecart.com/agb/.

    2. Für alle anderen Bestellungen gelten die folgenden Bedingungen:
      Für die Beratung ist ein im Vertrag näher bezeichnetes Entgelt zu zahlen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich dabei zuzüglich der Umsatzsteuer, insofern diese anfällt. Bei einmaligen Beratungsleistungen ist vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Vertrag das Entgelt vor Erbringung der Beratungsleistung fällig. Bei dauerhaften Beratungsleistungen ist der vertraglich vereinbarte monatliche Teilbetrag monatlich bis spätestens dem dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen.
      Bei Umsetzungsdienstleistungen sind vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung im Vertrag 50 % des Entgeltes vor Erbringung der Leistung fällig. Der Restbetrag wird mit Abschluss der Leistung fällig.

    3. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Beträge aus gestellten Rechnungen sind vollumfänglich ohne Abzug sofort fällig.

    4. Als Zahlungsmittel stehen die Zahlung auf Rechnung sowie bei dauerhaften und/oder wiederkehrenden Leistungen der SEPA-Lastschrifteinzug, per PayPal oder per Kreditkarte zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

    5. Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

    6.  Die Bezahlung der Leistungen von dem Anbieter erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste vom Anbieter ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot vom Anbieter ist anders lautend. Eine vom Anbieter erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

    7.  Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

III. LEISTUNGSFRISTEN

      1. Verbindliche Terminabsprachen sind in Textform festzuhalten bzw. von dem Anbieter schriftlich zu bestätigen.

      2. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.

         

      3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

         

IV.  LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSZEITRAUM

  1. Der Kunde erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nur zu der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt ist.

  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der vereinbarten Leistungserbringung nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet wird.

  3. Der Leistungszeitraum ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung.

  4. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, mit der sich der Kunde in dem digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann.
    1. a. Umfasst der Leistungsumfang das zur Verfügung stellen von digitalen Videos, stehen dem Kunden nur die Zugangsdaten zur Verfügung, die ihm das Anschauen der Videos ermöglichen.
    2. b. Umfasst der Leistungsumfang die Teilnahme an Webinaren, kann sich der Kunde mit den Zugangsdaten nur in die virtuellen Webinar-Räume einwählen.
  5. Der Kunde und der Auftragnehmer vereinbaren einen Termin, in dem eine Einweisung des Kunden in den Teilnehmerbereich erfolgt.

  6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Videos und die Webinare unabhängig voneinander sind und separat gebucht werden können. Ein Zusammenhang der jeweiligen Leistungen besteht nicht und wird auch nicht hergestellt.

  7. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden die Videos entsprechend des vereinbarten Leistungsgegenstandes (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung. Einen Anspruch auf einen bestimmten Umfang und/oder eine bestimmte Art der Inhalte besteht nicht.

  8. Umfasst der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang die Videos, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er keinen Anspruch darauf hat, hierzu Fragen zu stellen, Erläuterungen oder sonstige inhaltliche Hilfestellungen des Auftragnehmers zu erhalten. Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden nicht bei der praktischen Umsetzung der in den Videos gezeigten Inhalte.

  9. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden vor Abschluss des Vertrages mit, über welchen Anbieter die Webinare stattfinden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer bestimmten Plattform. Sollte der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln, wird er den Kunden hierüber vorab informieren. Der Auftragnehmer hat bei einem Wechsel der Plattform die Interessen des Kunden zu berücksichtigen.

  10. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl der Webinare, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  11. Die Webinare werden von den Mitarbeitern oder externen Dienstleistern des Auftragnehmers durchgeführt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung des Webinars durch einen bestimmten Mitarbeiter oder Dienstleister des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  12. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Webinars keine Fragen zu den Videoinhalten beantwortet werden. Grundsätzlich werden in den Webinaren nur Fragen zu den Inhalten des jeweiligen Webinars zugelassen und ggf. beantwortet. Ein Anspruch auf Beantwortung der Fragen und individuelle Hinweise im Rahmen der Webinare besteht jedoch ebenfalls nicht.

  13. Dem Kunden stehen in den Teilnehmerbereichen Gesprächsforen zur Verfügung, in denen er sich mit anderen Kunden austauschen können. Die Gesprächsforen dienen dem Erfahrungsaustausch. Der Auftragnehmer wird diese Gespräche lediglich im Hinblick auf eine respektvolle und angemessene Kommunikation sowie hinsichtlich offensichtlicher Rechtsverstöße kontrollieren. Eine Beantwortung von Fragen durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.

  14. Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.

V. LEISTUNGSÄNDERUNGSVERFAHREN

  1. Die Änderung der vereinbarten zu erbringenden Leistungen bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen der Leistungsfristen in Form eines verbindlichen Angebots mit.

     

  2. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Der Anbieter hat sämtliche Leistungsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien die Vertragsdurchführung unverändert fortsetzen.

  3. Der Anbieter wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.

VI. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und korrekt zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen und Dokumente rechtzeitig und vollständig bereitzustellen oder uns den Zugang zu diesen Informationen und Dokumenten zu ermöglichen. Für Verzögerungen, welche aufgrund eines Verstoßes gegen diese Mitwirkungspflichten des Kunden erfolgen, haftet alleine der Kunde.

     

  2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Auftrages nur solche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, deren Verwendung und Verwertung durch den Anbieter im Rahmen des Auftrages keine Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

     

  3. Ist der Kunde Unternehmer, so verpflichtet er sich, sämtliche Leistungen des Anbieters innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden zu prüfen und etwaige Mängel anzuzeigen. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten die Leistungen als vom Kunden abgenommen.

     

  4. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten nach Ablauf einer zu setzenden, angemessenen Frist zur Erfüllung der Pflichten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von diesem zurückzutreten.

     

  5. Die Vergütungsverpflichtung wird von einer solchen Kündigung oder einem entsprechenden Rücktritt nicht berührt, insofern bereits Leistungen durch den Anbieter erbracht wurden.

     

  6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Mitwirkungspflichten neben den folgenden Pflichten notwendig sein können. Der Auftragnehmer wird den Kunden rechtzeitig auf diese hinweisen.

     

  7. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ein Laptop, Tablet oder ähnliche Geräte sowie bestimmte Systemvoraussetzungen (im Folgenden insgesamt Voraussetzung) notwendig sind. Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.

     

  8. An den Webinaren werden weitere Kunden des Auftragnehmers teilnehmen. Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, keine Tatsachen zu verbreiten, die gegen seine Verschwiegenheitsverpflichtung verstoßen können.

     

  9. Der Kunde hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, die Videos innerhalb des vereinbarten Leistungszeitraums anzuschauen.

  10. Der Kunde hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

VII. VERTRAGSLAUFZEIT – KÜNDIGUNG

  1. Verträge über dauerhafte Beratungs- oder Umsetzungsdienstleistungen werden vorbehaltlich anderweitiger Angaben im Vertragswerk auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monat zum Ablauf eines Monats gekündigt werden. Hierfür ist eine Mitteilung in Schriftform nötig.

  2. Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.

  3. Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.

  4. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

  5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 Im Falle von mehreren Vertragsgegenständen kann der Kunde auch lediglich den Vertrag über die einzelnen Vertragsgegenstände widerrufen

VIII. MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG

  1. Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.

IX. HAFTUNG

  1. Kann der Auftragnehmer einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.

     

  2. Soweit ein Schaden des Kunden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

     

  3. Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat der Kunde einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann er nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.

     

  4. Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit eine Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz.

     

  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg des Kunden.

     

  6. Der Auftragnehmer haftet dem Kunden nicht für Schäden, die ihm aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstanden sind.

     

  7. Der Anbieter gibt vorbehaltlich einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung keine Garantien im Rechtssinne.

     

  8. Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser selbst Änderungen an den Leistungsergebnissen des Anbieters vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits bei ursprünglichem Ergebnis anhaftete. Der Anbieter gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungsergebnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach Erkenntnis des Anbieters auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung entsprechend dieser Vereinbarung einschränken oder ausschließen.

     

  9. Der Anbieter stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die eine Verletzung von Schutzrechten in Bezug auf die Leistungsergebnisse des Anbieters geltend machen. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich gegenseitig benachrichtigen, falls gegen einen von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Wird die vertragsgemäße Nutzung entgegen Abs. 3 oder 4 durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Anbieter unbeschadet der dem Kunden zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Kunden zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

     

  10. Die vom Kunden zu verantwortende Darstellung von Daten und Informationen auf den durch den Anbieter erstellten Webprojekten erfolgt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Kunden, außer die Erstellung solcher Daten und Informationen durch den Anbieter wird ausdrücklich vertraglich vereinbart. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der insofern dort dargestellten, vom Kunden übermittelten oder zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden.

     

  11. Auf die Verfügbarkeit der auf Fremdservern des Kunden gehosteten Software hat der Anbieter keinen Einfluss. Daher ist eine Haftung für die Verfügbarkeit der Projekte ausgeschlossen. Der Anbieter gibt hinsichtlich der Projekte keine Zusagen, Garantien oder anderweitige Zusicherungen im Rechtssinne.

     

  12. Ziel ist die universelle Nutzbarkeit der erstellten Software-Lösungen und Webprojekte, unabhängig von der vom Kunden oder anderen Nutzern genutzten weiteren Hard- und Software. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Hard- und Softwarekonfigurationen gibt, bei denen die vom Anbieter gebotenen Leistungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind. Der Anbieter schließt daher eine Haftung für eine eingeschränkte oder nicht vorhandene Nutzbarkeit dieser Leistungen aus, wenn diese in der Wahl einer spezifischen Konfiguration von Hard- oder Software durch den Kunden oder der Nutzer begründet liegt. Der Anbieter ist jedoch bemüht, in solchen Fällen die Nutzbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber schnellstmöglich herzustellen.

  13. Die Haftung für Verzögerungen, welche auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet darüber hinaus lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen, vom Anbieter zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet der Anbieter nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen besteht keine Haftung.

X. URHEBERRECHTSVERLETZUNG, NUTZUNGSUMFANG, UMGANG MIT ZUGANGSDATEN

  1. Sämtliche Inhalte auf der zur Verfügung gestellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Inhalte werden dem Kunden nur für die vertraglich vereinbarte Leistung zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.

     

  2. Der Kunde wird bei Vertragsschluss durch den Auftragnehmer darauf hingewiesen, welche Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, steht dem Kunden ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Für die Inhalte, die heruntergeladen werden dürfen, steht dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich.

     

  3. Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte oder Webinare, die nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt.

     

  4. Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugänge, Login-Daten, etc. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter des Kunden.

     

  5. Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Kunden erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Er hat sämtliche, zur Verfügung gestellte Login-Daten, Zugänge und Lehrinhalte vertraulich zu behandeln. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Teilung des Accounts (Account Sharing) nicht zulässig ist. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Dritten die Teilnahme an den Webinaren oder den Zugang zu den Videos zu ermöglichen, die nicht Vertragspartner des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist.

     

  6. Wir behalten uns das Recht vor, den Zugang zu unseren IT-Systemen zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, die die IP-Adresse des Teilnehmers beim Zugriff auf unsere Systeme verschleiern oder anonymisieren, ist untersagt.

     

  7. Bei Verstoß gegen die in Absatz 4 und 5 genannten Bedingungen sind wir berechtigt, den Account des Teilnehmers nach unserem Ermessen temporär oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Pflichten des Teilnehmers bleiben davon unberührt.

     

  8. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte an den Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken und Bildern auf unseren Seiten oder innerhalb unserer Software sowie an der unserem Angebot zugrundeliegenden Software und Datenbank verbleiben bei dem Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
  9. Mit Abschluss eines Auftrages gehen die Nutzungsrechte an den Ergebnissen (z.B. in Form von Testimonials) ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt an den Anbieter über. Der Anbieter erhält ein räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern und Ergebnissen von Aufträgen zum Zwecke der Bewerbung des Portals und der darauf angebotenen Funktionen und Leistungen.

 XI. VERZUG, AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei dem Anbieter eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei dem Anbieter vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

  2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Anbieter sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

XII. VERHALTEN UND RÜCKSICHTNAHME

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Anbieter zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

XIII. SCHUTZRECHTE DRITTER

Der Kunde gewährleistet, dass der Anbieter überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt dem Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

XIV. NUTZUNGSRECHTE

  1. Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von dem Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von dem Anbieter für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

  2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dem Anbieter nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

  3. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Anbieter über.

  4. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

XV. GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

  1. Der Anbieter verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung solcher Informationen, welche ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages über den Kunden bekannt geworden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Anbieter von dieser Pflicht schriftlich entbunden hat. Der Kunde entbindet den Anbieter bereits jetzt von dieser Pflicht für solche Informationen, welche zur Durchführung des Vertrages notwendigerweise an Dritte gegeben werden müssen.

  2. Im Rahmen der Zusammenarbeit können gemeinsame Webinare mit andern Teilnehmern stattfinden. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, keine vertraulichen Informationen Dritter, wie z. B. Kundeninformationen oder sensitive Projektinformationen preiszugeben. Gleichzeitig ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, alle erhaltenen Informationen der anderen Teilnehmer und ihrer Unternehmen strengstens vertraulich zu behandeln und nicht weiterzugeben. Bei Verletzung dieser Vertraulichkeitspflicht kann der entsprechende Teilnehmer ohne Vorwarnung von Expandio oder den geschädigten Teilnehmern schriftlich gemahnt und auf Schadensersatz gegen ihn vorgegangen werden. Expandio ist dabei nicht verpflichtet, diese Schritte zu setzen oder gerichtlich gegen jemanden vorzugehen.

  3. Weitere Bestimmungen sind in Abschnitt A, XI aufgeführt.

XVI. FORM VON ERKLÄRUNGEN

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde dem Anbieter oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

XVII. VERHALTENSKODEX

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, stets respektvoll und professionell mit anderen Teilnehmern sowie unseren Mitarbeitern umzugehen.

     

  2. Es ist Teilnehmern gestattet, andere Teilnehmer für eigene Projekte zu gewinnen. Systematische Kundenakquise ist jedoch untersagt.

     

  3. Jegliche Handlungen, die unsere Programme oder die Erfahrungen anderer Teilnehmer beeinträchtigen, sind untersagt.

     

  4. Vertraulichkeitspflicht: Teilnehmer müssen alle Informationen, die sie im Rahmen unserer Programme und Veranstaltungen erhalten, vertraulich behandeln. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist untersagt. Auch alle Informationen über die anderen Teilnehmer der Webinare und der Community-Plattform sind vertraulich zu behandeln.

  5. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung sind wir berechtigt, nach einer ersten Warnung, den Zugang des Teilnehmers zu unseren Inhalten nach unserem Ermessen temporär oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Pflichten des Teilnehmers bleiben davon unberührt.

Stand: 07/2024

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